Veröffentlichungen 04.12.2025
Die Wahl des richtigen Pauschalsteuersatzes ermöglichte eine fast 50%ige Steuerersparnis!
In den letzten Monaten hatte unsere Kanzlei die Gelegenheit, einen Unternehmer aus der medizinischen Branche bei der Auswahl des passenden Pauschalsteuersatzes sowie bei der sicheren Regelung der Zusammenarbeit mit seinem Unternehmen zu unterstützen.
Der Unternehmer, der eine individuelle Arztpraxis betreibt, war gleichzeitig Geschäftsführer einer Gesellschaft, die klinische Studien für Pharmaunternehmen durchführt. Neben grundlegenden medizinischen Dienstleistungen, wie dermatologischen Konsultationen, erbrachte unser Mandant auch Leistungen im Bereich klinischer Studien für sein eigenes Unternehmen und stellte hierfür Rechnungen aus.
Ursprünglich versteuerte der Mandant alle seine Einkünfte zu einem Pauschalsteuersatz von 14%, der im Gesetz für medizinische Dienstleistungen vorgesehen ist. Er wandte sich an unsere Kanzlei, um sich beraten zu lassen.
Nach einer eingehenden Analyse der Verträge, der tatsächlich erbrachten Leistungen und der aktuellen Auslegungen der Steuerbehörden empfahlen unsere Experten die Anwendung eines niedrigeren Pauschalsteuersatzes von 8,5% für klinische Studien. Durch die Umsetzung dieser Änderung – bei zwei monatlichen Projekten im Wert von insgesamt 80.000 PLN – konnte unser Mandant jährlich fast 50.000 PLN an Einkommensteuern einsparen!
Darüber hinaus stellten unsere Experten bei der Analyse der Verträge des Mandanten Unregelmäßigkeiten fest, die im Falle einer Steuerprüfung zu Streitigkeiten mit den Behörden hätten führen können. Die Zusammenarbeit von Gesellschaftern mit ihrem Unternehmen wird derzeit von den Steuerbehörden besonders genau beobachtet, was bei der Regelung solcher Beziehungen besondere Aufmerksamkeit erfordert.
Wir schlugen alternative, sichere Lösungen vor, die dem Mandanten helfen, die Zusammenarbeit mit seinem Unternehmen ordnungsgemäß zu strukturieren und Streitigkeiten mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
Dank der Zusammenarbeit mit unseren Experten gewann der Mandant:
- Die Bestätigung der Möglichkeit, einen niedrigeren Pauschalsteuersatz entsprechend der aktuellen Auslegung des Direktors der Nationalen Steuerinformation (KIS) anzuwenden, was eine legale Steuerersparnis von fast 50% ermöglichte.
- Eine umfassende Analyse des Kooperationsmodells mit seinem Unternehmen, die mögliche Risiken aufzeigte.
- Vorschläge für die Einführung sichererer Lösungen zur Minimierung des Risikos von Steuerstreitigkeiten.
- Ein beruhigendes Gefühl durch die Sicherheit korrekter Steuerabrechnungen.
Wenn Ihr Unternehmen ebenfalls eine professionelle Analyse zur Auswahl des passenden Pauschalsteuersatzes für erfasste Einnahmen oder zur Überprüfung des Kooperations- und Abrechnungsmodells zwischen Gesellschaftern und Unternehmen benötigt, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung
Veröffentlichungen 04.12.2025
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